Für wen?

Für wen ist ein Armon-Armunterstützer erforderlich und geeignet?

Von unseren dynamischen, schwerkraftreduzierenden Mobilitätshilfen profitiert eine große Personengruppe mit eingeschränkten Arm- und Schulterfunktionen. Armon®-Geräte fordern die Schwerkraft heraus und nutzen das verbliebene Bewegungspotenzial. Nur geringfügige Muskelkraft in den Armen und Händen und etwas Flexibilität in den Gelenken sind Voraussetzungen für den Einsatz dieser Hilfsmittel.

Armon-Armunterstützer werden als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens eingesetzt und helfen:

  • die fehlende Mobilität auszugleichen
  • einer möglichen Behinderung vorzubeugen
  • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern*

Unsere Armunterstützer helfen bei Muskelerkrankungen (ALS, SMA, MA), Lähmungen, Schädel-, Muskel- und Gelenkverletzungen, Überlastungen sowie neurologischen, rheumatischen oder postoperativen Beschwerden.

Die dynamischen Hilfsmittel von Armon unterstützen das Ausführen und Üben von „Activities of daily livings“(ADLs) und geben den Anwendern einen Teil ihrer Unabhängigkeit zurück.

Selbstständiges Essen, Trinken und Haare kämmen sowie das Bewegen und Ergreifen von Gegenständen bieten den Nutzern mehr Lebensqualität. Die Fähigkeit zum Bedienen von Tastaturen, Telefonen und Schaltern ermöglicht die aktive Teilnahme am Lern- und Arbeitsprozess. Diese Vorteile und die Wahrung der Gelenk- und Muskelfunktionen überzeugen die Anwender.

Als Trainingsgerät fördern die Armon-Geräte die schnellere und optimale Rehabilitation. Die Patienten genesen in kürzerer Zeit und kehren vorzeitig in den Arbeitsprozess zurück.

Wir empfehlen die Armon-Armunterstützungssysteme als ergonomisches Arbeitsmittel sowohl für die Prävention als auch bei Beschwerden infolge einseitiger Überlastungen der oberen Extremitäten (RSI Syndrom und das Schulter-Arm-Syndrom). Die Armstützen entlasten die Muskulatur der Arme und Schultern, die durch Reizzustände, Entzündungen oder Einrisse häufigen Schmerzbelastungen ausgesetzt sind und verbessern die Körperhaltung.

*(Quelle: Hilfsmittelversorgung nach § 33 Abs. 1 SGB V)